Bayerischer Verwaltungsgerichtshof weist den ALTS in die Schranken
Beschlüsse des ALTS haben lediglich Meinungscharakter und keine Bindungswirkung gegenüber den Vollzugsbehörden. Mit einem abschließenden Urteil vom 03. Mai 2018 zum Thema „Portionspackungen“ hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof dem Arbeitskreis ALTS klare Grenzen gesetzt und damit
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